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Rechtliche Grundlagen

Die Notwehr im deutschen Gesetz

Nutzt ein Prak­ti­zie­ren­der sei­ne Fä­hig­kei­ten, um sich oder an­de­re in ei­ner Not­fall­si­tua­ti­on zu ver­tei­di­gen, so tritt er au­to­ma­tisch mit dem Ge­setz in Kon­flikt. Die fol­gen­den, recht­li­chen Grund­la­gen aus den Ge­setz­bü­chern be­fas­sen sich mit Be­grif­fen der Not­wehr, der un­ter­las­se­nen Hil­fe­lei­stung und anderem.

Rechtliche Grundlagen

StGB § 32 — Notwehr

  1. Wer eine Tat be­geht, die durch Not­wehr ge­bo­ten ist, han­delt nicht rechtswidrig.
  2. Not­wehr ist die Ver­tei­di­gung, die er­for­der­lich ist, um ei­nen ge­gen­wär­ti­gen rechts­wid­ri­gen An­griff von sich selbst oder ei­nem an­de­ren abzuwenden.

StGB § 33 — Über­schrei­tung der Notwehr

Über­schrei­tet der Tä­ter die Gren­zen der Not­wehr aus Ver­wir­rung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

StGB § 34 — Recht­fer­ti­gen­der Notstand

Wer in ei­ner ge­gen­wär­ti­gen, nicht an­ders ab­wend­ba­ren Ge­fahr für Le­ben, Leib, Frei­heit, Ehre, Ei­gen­tum oder ein an­de­res Rechts­gut eine Tat be­geht, um die Ge­fahr von sich oder ei­nem an­de­ren ab­zu­wen­den, han­delt nicht rechts­wid­rig, wenn bei Ab­wä­gung der wi­der­strei­ten­den In­ter­es­sen, na­ment­lich der be­trof­fe­nen Rechts­gü­ter und des Gra­des der ih­nen dro­hen­den Ge­fah­ren, das ge­schütz­te In­ter­es­se das be­ein­träch­tig­te we­sent­lich über­wiegt. Dies gilt je­doch nur, so­weit die Tat ein an­ge­mes­se­nes Mit­tel ist, die Ge­fahr abzuwenden.

StGB § 35 — Ent­schul­di­gen­der Notstand

  1. Wer in ei­ner ge­gen­wär­ti­gen, nicht an­ders ab­wend­ba­ren Ge­fahr für Le­ben, Leib oder Frei­heit eine rechts­wid­ri­ge Tat be­geht, um die Ge­fahr von sich, ei­nem An­ge­hö­ri­gen oder ei­ner an­de­ren ihm nahe ste­hen­den Per­son ab­zu­wen­den, han­delt ohne Schuld. Dies gilt nicht, so­weit dem Tä­ter nach den Um­stän­den, na­ment­lich weil er die Ge­fahr selbst ver­ur­sacht hat oder weil er in ei­nem be­son­de­ren Rechts­ver­hält­nis stand, zu­ge­mu­tet wer­den konn­te, die Ge­fahr hin­zu­neh­men; je­doch kann die Stra­fe nach §49 Abs.1 ge­mil­dert wer­den, wenn der Tä­ter nicht mit Rück­sicht auf ein be­son­de­res Rechts­ver­hält­nis die Ge­fahr hin­zu­neh­men hatte.
  2. Nimmt der Tä­ter bei Be­ge­hung der Tat ir­ri­ge Um­stän­de an, wel­che ihn nach Abs.1 ent­schul­di­gen wür­den, so wird er nur dann be­straft, wenn er den Irr­tum ver­mei­den konn­te. Die Stra­fe ist nach §49 Abs.1 zu mildern.

BGB §227 — Notwehr

  1. Eine durch Not­wehr ge­bo­te­ne Hand­lung, ist nicht widerrechtlich.
  2. Not­wehr ist die­je­ni­ge Ver­tei­di­gung, wel­che er­for­der­lich ist, um ei­nen ge­gen­wär­ti­gen rechts­wid­ri­gen An­griff von sich oder ei­nem an­de­ren abzuwenden.

BGB §228 — Notstand

Wer eine frem­de Sa­che be­schä­digt oder zer­stört, um eine durch sie dro­hen­de Ge­fahr von sich oder ei­nem an­de­ren ab­zu­wen­den, han­delt nicht wi­der­rechtlich, wenn die Be­schä­di­gung oder die Zer­stö­rung zur Ab­wen­dung der Ge­fahr er­for­der­lich ist und der Scha­den nicht au­ßer Ver­hält­nis zu der Ge­fahr steht. Hat der Han­deln­de die Ge­fahr ver­schul­det, so ist er zum Scha­dens­er­satz verpflichtet.

StGB § 323c — Un­ter­las­se­ne Hilfeleistung

Wer bei Un­glücks­fäl­len oder ge­mei­ner Ge­fahr oder Not nicht Hil­fe lei­stet, ob­wohl dies er­for­der­lich und ihm den Um­stän­den nach zu­zu­mu­ten, ins­be­son­de­re ohne er­heb­li­che ei­ge­ne Ge­fahr und ohne Ver­let­zung an­de­rer wich­ti­ger Pflich­ten mög­lich ist, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu ei­nem Jahr oder mit Geld­stra­fe bestraft.

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Auswertung deines Selbsttest

Bei 0-4 Ja-Antworten: Es ist eine gute Idee, mehr Bewegung in deinen Alltag zu integrieren. Du könntest zum Beispiel mit kurzen Spaziergängen beginnen, die Treppe statt den Aufzug nehmen oder kleine Dehnübungen machen. Schon kleine Veränderungen können viel bewirken und dir helfen, dich fitter und wohler zu fühlen!

Bei 5-8 Ja-Antworten: Du bist schon ziemlich aktiv und hast gute Gewohnheiten! Es gibt noch Raum für Verbesserungen, zum Beispiel durch regelmäßigere Bewegung oder den Besuch eines Kurses. Mit kleinen Schritten kannst du deine Fitness noch weiter steigern und dich noch energiegeladener fühlen!

Bei 9-10 Ja-Antworten: Super! Du tust bereits alles, um deinen Körper in Bewegung zu halten und dich wohlzufühlen. Deine Gewohnheiten sind vorbildlich, und du bist auf einem sehr guten Weg. Weiter so – dein Körper wird es dir danken!

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