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SportClub Hachenburg e.V.
Talstr. 7, 57629 Wied
Tel.: 02662/50841-10
Email: info@sc-hachenburg.de
Vertreten durch den Vorstand gemäß § 26 BGB:
„Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten.“
- Marco Koch (1. Vorsitzender)
- Klaus Scholz (2. Vorsitzender)
- Daniela Koch (Kassiererin)
Registergericht: Amtsgericht Montabaur
Registernummer: VR 21956
Finanzamt: FA Altenkirchen-Hachenburg
Gemeinnütziger Zweck: Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.21 AO)
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Marco Koch
Talstr. 7
57629 Wied
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4. Haftung für Kurse und Veranstaltungen
Die Teilnahme an Kursen, Trainings und Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Die angebotenen Inhalte dienen der Gesundheitsförderung und allgemeinen Information und stellen keine medizinische Beratung dar. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder therapeutische Abklärung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, ihre gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme zu prüfen. Bei bestehenden Beschwerden oder Vorerkrankungen wird empfohlen, vorab ärztlichen Rat einzuholen. Eine Haftung für Schäden, insbesondere für Personen- oder Gesundheitsschäden, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Der bestehende Versicherungsschutz bleibt hiervon unberührt.
5. Versicherungsschutz bei Kursteilnahme
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nicht Mitglied im Verein sind, besteht im Rahmen der angebotenen Kurse und Veranstaltungen Versicherungsschutz über die Nichtmitgliederversicherung des Vereins bei der ARAG. Der Versicherungsschutz umfasst – im Rahmen der jeweils geltenden Versicherungsbedingungen – insbesondere:
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung (im Zusammenhang mit der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung)
Der Versicherungsschutz gilt für die Dauer der jeweiligen Veranstaltung sowie für den direkten Rückweg nach Beendigung der Veranstaltung. Ein Versicherungsschutz für den Hinweg zur Veranstaltung besteht nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die konkreten Bedingungen und Leistungsumfänge der abgeschlossenen Versicherungsverträge der ARAG. Ein darüberhinausgehender Anspruch besteht nicht. Der Versicherungsschutz setzt eine ordnungsgemäße Anmeldung und Erfassung der Teilnahme voraus.
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